36. Edition (2024)
Sehr geehrte Aussteller,
1.
Die Messe von La Gleize wird durch die "ASBL Le Werihay" organisiert.
Die Messe wird für Fachleute, Sammler und Fans der militärischen Antiquitäten aus allen Epochen und verwandten Themen durchgeführt.
Die Messe findet innerhalb des Dorfes im Freien statt.
Die Plätze sind auf einer öffentlichen Straße in abgegrenzten Gebieten verfügbar, in einem definierten Bereich auf der Straße, oder in zwei kleinen Innenveranstaltungsorten.
2.
Für die Edition 2024 können Sie online buchen. Diese Reservierung ist erforderlich um Ihren Platz zu garantieren.
3.
Die Organisation hat das Recht, eine Reservierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder einen Teilnehmer auszuschließen.
4.
Der Veranstaltungsort ist nur für Aussteller in der Zeit von Freitag, dem 14. Juni, von 17 bis 20:00 Uhr und nur zum Aufbau der Messestände zugänglich.
Ausstellung und Verkauf von Waren an die Öffentlichkeit dürfen nur am Samstag, dem 15. Juni, ab 06:00 Uhr morgens stattfinden.
Auf Anordnung der Polizei ist es verboten, bereits am Freitag, den 14. Juni, vor 17:00 Uhr Fahrzeuge auf dem Messegelände zu parken.
Im Falle der Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug von der Polizei entfernt.
5.
6.
Zugangsarmbänder für die Messe sind obligatorisch für alle Aussteller und ihre Helfer. Sie werden Ihnen bei Ankunft ausgehändigt.
Die Armbänder für weitere Helfer kosten zusätzliche € 10. Diese können Online gebucht, oder beim Betreten des Messegeländes am Freitag erworben werden.
Nur Personen mit einem Armband haben am Freitag, 14 Juni, ab 17:00 Uhr Zutritt.
Kein Armband = kein Zutritt!
Der Eintritt ist kostenfrei für Kinder unter 12 Jahren in Begleitung Erwachsener.
7.
Die Mietzeit der Stände beginnt am Freitag um 17:00 Uhr und endet am Sonntag um 12:00 Uhr.
Die Aussteller verpflichten sich, bis Sonntag, 12:00 Uhr, auf dem Gelände zu bleiben, sonst werden Sie für die nächste Ausgabe ausgeschlossen !!!
8.
Es besteht die Möglichkeit, einen bestimmten Platz auf dem Plan zu wählen.
Die Reservierung ist erst nach Zahlung der Standmiete und Akzeptanz der Regeln endgültig.
Wenn die Zahlung für die Reservierung nicht innerhalb einer Woche nach der Buchung erfolgt ist, wird der von Ihnen gewählte Platz automatisch einem anderen Aussteller zur Verfügung gestellt.
Eine Rückzahlung der Reservierungsleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.
Markierungen, bzw. Positionsnummern auf dem Boden, kennzeichnen die verschiedenen Positionen
Beachten Sie bitte, dass Sie die richtige Position benutzen.
Bleiben Sie bitte in jedem Fall innerhalb der Markierungen. Wir mussten leider feststellen, dass bestimmte Aussteller keine Rücksicht auf andere Austeller nehmen.
Zelte werden aufgebaut die zu groß sind, um entlang einer Straße zu stehen.
Es werden Polizeikontrollen durchgeführt! Wenn Zelte Rettungsdienste wie Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen behindern, werden Sie verpflichtet, diese wieder zu entfernen.
10.
Die Aussteller sind verpflichtet, die belgischen Gesetze über den Verkauf von Waffen, Munition und Militäruniformen sowie den Verkauf von Alkohol in der Öffentlichkeit zu respektieren.
Auf Anordnung der Polizei ist es den Ausstellern und Teilnehmern verboten, sichtbar alle möglichen Gegenstände mit Naziemblemen, wie Abzeichen, usw., öffentlich zu zeigen und auszustellen. Dieses gilt auch für den Gesang nationalsozialistischer Lieder.
Darüber hinaus ist es verboten, jede Art von Uniform zu tragen, auch keine Uniformen der Bundeswehr oder der US-Streitkräfte.
11. WAFFEN:
Waffen, die zuvor vom Lütticher Prüfstand neutralisiert wurden, dürfen NICHT an den Börsen zum Verkauf angeboten werden, AUSSER wenn sie wieder den europäischen Schlag erhalten und mit dem europäischen Zertifikat versehen sind. Link zum Rechtstext HIER
Freie Waffen gemäß den belgischen Rechtsvorschriften dürfen verkauft werden.
Alte, leere Munition, oberhalb .50 und Kampfmittel wie Granaten und Minen, dürfen in Belgien nicht mehr angeboten und verkauft werden. Leere Hülsen über .50 sind jedoch erlaubt, wenn eindeutig zu sehen ist, dass sie leer sind.
Seit dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses vom 21.05.2013 über alte Militärwaffen und Munition gibt es einen Unterschied zwischen den so genannten Kleinwaffen und schwerer militärischer Ausrüstung, die per Definition verboten ist, es sei denn, sie ist entmilitarisiert worden.
Kleinwaffen sind Waffen bis .50.
Freie Waffen und die zugehörigen Geschosse und Munition, wenn sie nicht für die Lizenzierung von Waffen verwendet werden können, dürfen angeboten werden.
Schwere militärische Waffen sind per Definition Schusswaffen größer als .50.
Ehemalige schwere militärische Waffen müssen entmilitarisiert sein und dieser Nachweis muss dem Messeveranstalter vorgelegt werden. Die entsprechende Munition ist immer noch verboten, weil sie nicht formal entmilitarisiert werden kann und es deshalb immer ein potenzielles Risiko basierend auf bestehenden chemischen Rückständen gibt.
Das Vorhandensein von lizenzierten und verbotenen Waffen sowie der zugehörigen Munition wird auf der Messe nicht toleriert.
Teilnehmende Händlern müssen anerkannt sein. Waffenhändler mit einer belgischen Anerkennung, auf der Grundlage des Gesetzes, dürfen außergewöhnlich frei verfügbare Waffen außerhalb ihres ständigen Wohnsitzes verkaufen. Ausländische Waffenhändler müssen vorher eine zeitliche Zulassung bei dem Gouverneur, der für den Ort, wo die Messe stattfindet, verantwortlich ist, beantragen. Die vorübergehende Zulassung ist beschränkt auf die Teilnahme an Messen, eventuell mehrmals im Jahr ist möglich. Sie gilt auch für die Teilnahme an Messen in anderen Provinzen. Es gibt keine Befreiung von der Gebühr. Die ausländischen Unternehmer müssen eine Kopie ihrer Zulassung auf der Messe mit sich führen.
Privatpersonen sowie Sammler, benötigen keine Zulassung. Allerdings dürfen sie nur gelegentlich Waffen verkaufen, d. h., sie dürfen keine kommerziellen Ziele verfolgen.
Ausländische Waffenhändler sowie ausländische private Teilnehmer müssen für alle Waffen vor der Ausstellung eine vorübergehende Einfuhrlizenz und eine endgültige Ausfuhrlizenz bei der „Service-Lizenzen" in der Region, aus der sie stammen, beantragen.
Ausländische Käufer müssen die erforderlichen Unterlagen vorlegen zum Nachweis, dass sie die gekauften Waffen in ihrem Land besitzen und importieren dürfen.
12.
Aussteller müssen ihren Platz sauber halten und ihren Müll in Müllbeutel werfen.
13.
Der Verkauf von historischen Sammlerstücken aus dem 3. Reich ist erlaubt.
Verboten sind - und können von den gesetzgebenden Organisationen beschlagnahmt werden -, alle Objekte und moderne Mittel der Nazi-Propaganda (alle Arten von Souvenirs, T-Shirts, Tassen, Audiokassetten, Video, DVD, ...)
14.
Jeder Aussteller muss mit dem belgischen Steuerrecht im Einklang sein.
Die Organisation ist nicht verantwortlich, wenn bei Überprüfung des Standes, die Verwaltung nicht in Ordnung ist.
15.
Die Fahrzeuge dürfen während der Öffnungszeiten der Messe nicht auf dem Gelände geparkt sein.
Außer denen der Einwohner, Notruf- und Servicefahrzeuge (Post, landwirtschaftliche Fahrzeuge, usw.)
16.
Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist nur für Aussteller und Helfer, die über ein Armband verfügen erlaubt.
17.
Minderjährige, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, sind nicht zur Messe zugelassen.
Waffen oder Waffenteile sowie Messer / Dolche / Bajonette, dürfen nicht an Minderjährige verkauft werden. Der Verkäufer ist im Zweifelsfall zur Feststellung der Volljährigkeit verpflichtet.
18.
Die Organisation ist nicht verantwortlich für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Ausstellungsteile an den Ständen. Die Organisation kann bei der "La Gleize Show" nicht für Unfälle oder Personen-schäden haftbar gemacht werden.
Für Beschädigungen, die von einem Teilnehmer oder Besucher verursacht werden, ist alleine der Verursacher verantwortlich und muss Schadenersatz leisten.
19.
Für den Fall, dass die Messe wegen Höherer Gewalt nicht stattfindet, wird den bereits registrierten Ausstellern kein Schadenersatz geleistet.
20.
Die Organisation kann nicht für die Verletzung der belgischen Rechtsvorschriften zur Verantwortung gezogen werden.
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